Satzung
"Verband der Elektromontagebetriebe e.V."
§ 1
Name, Sitz und Geschäftsjahr
§2
Zweck und Ziele des Verbandes
§3
Mitgliedschaft
§4
Mitgliedsbeiträge
§5
Organe des Verbandes
§6
Die Mitgliederversammlung
Die jährliche ordentliche Mitgliederversammlung findet innerhalb der letzten 3 Monate vor Jahresende statt.
§7
Der Vorstand
§8
Geschäftsführung
§9
Auflösung des Verbandes
Die Auflösung des Verbandes kann durch die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 aller Mitglieder beschlossen werden.
Die Auseinandersetzung hat nach den Vorschriften des BGB zu erfolgen. Über die Verwendung des nach der Auseinandersetzung verbleibenden Verbandsvermögens beschließt die Mitgliederversammlung. Es kann gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden.
§ 10
Schiedsgericht
Über sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Verband und seinen Mitgliedern entscheidet unter Ausschluss des öffentlichen Rechtsweges ein Schiedsgericht.
Dieses wird wie folgt gebildet:
Jede Partei bestimmt einen Schiedsrichter. Beide Schiedsrichter unternehmen den Versuch der Einigung. Schlägt dieses Bemühen fehl, wählen beide Schiedsrichter einen Obmann, misslingt die Bestellung des Obmannes, haben die beiden Schiedsrichter den Präsidenten des Landgerichtes Halle, um die Ernennung eines Obmannes zu ersuchen.
Das Recht, in dringenden Fällen vorläufigen Rechtsschutz beim zuständigen Gericht zu suchen, wird durch die Satzung nicht berührt.
Das Schiedsgerichtsverfahren soll durch eine vom Vorstand aufzustellende und der Mitgliederversammlung verabschiedende Schiedsgerichtsordnung geregelt werden.
§ 11
Förderndes Mitglied
Wörlitz, den 11.11.2004